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Alt 11.9.06, 17:47   #17
Meisterspieler
 
Benutzerbild von Mitternacht
 
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Re: Käufer von meinem Artikel möchte nicht bezahlen


Zitat:
Was kann ich gegen solche Spaßbieter machen.
Bessere Beschreibungen formulieren?

Wenn ich der Käufer wäre und du auf den Verkauf bestehen würde ich mich notfalls auf folgendes berufen:
Zitat:
Hier bieten sie auf die Verpackung der Konsole. Es hat keine Beschädigungen, somit neuwertig (Modelnummer: PSP-1004 G1).
"Es" und die Modellnummer würd ich als Hinweis erachten das es halt doch eine PSP ist, die sogar noch eine Originalverpackung hat (es steht ja nirgends das du NUR die Verpackung verkäufst).
Zugegeben, wäre spitzfindig, aber die unverständliche Beschreibung kam ja von dir.

Zu den 10 Bewertungen: Solltest du jetzt eine negative bekommen fällt diese sofort extrem auf. Ich würde da z. B. sicher nicht mehr bei dir mitbieten.
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Alt 19.7.09, 13:50   #18
You've got me burn-in!
 
Benutzerbild von G-Virus-Mutation
 
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Hallo, habe nun ein ähnliches Problem.

Habe einen Artikel Xbox 360 Premium bei ebay verkauft.

Alles schön und gut, kurz vor Auktionsende kommt einer vertrauenswürdigen Bieterin ein weiterer User mit 5 Bewertungen (alle Positiv) zuvor. Nach einigen Tagen schreibt er dann: "Ich gehe davon aus dass ein Netzteil dabei ist, sollte dem nicht so sein trete ich vom Kauf zurück"...

Nun habe ich der unterlegenen Bieterin eine Mail geschickt und sie gefragt ob sie doch noch interesse hat - im übrigen schrieb ich dem Käufer dass er sich mit Abgabe eines Gebotes zum Kauf verpflichtet hat.

Darüber hinaus habe ich im Angebot diesbezüglich darauf hingewiesen (Gebot verpflichtet zum Kauf) und dass keine Kabel dabei sind. Im übrigen habe ich dies auch im Titel stehen... "Ohne Zubehör"... !

Nun denke ich, wird der erst seit 2-3 Monaten angemeldete Ebayer in den letzten Minuten reingeschaut haben, ohne die Beschreibung gelesen zu haben, und dann geboten haben. Im Anschluss hat er dann wohl gemerkt dass da kein Netzteil bei ist, und möchte nun vom Kauf zurücktreten. Ich hoffe nun, dass er doch kauft, oder die Gebühren zahlt - oder eben dass die unterlegene Bieterin noch interessiert ist...

Was kann ich sonst tuen? Mich regt das etwas auf, da die Gebühren ja doch sehr hoch sind. Was könnt ihr mir raten? Bitte um Hilfe.
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Alt 22.7.09, 20:23   #19
Meisterspieler
 
Benutzerbild von Hazard_Hermann
 
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Moin!

Ich würde abwarten, ob die unterlegene Bieterin anbeißt. Ansonsten: Grundsätzlich ist das Gebot verbindlich. Aber was willste machen? Klagen wg. 100€?!
Also besser den Artikel erneut einstellen und eBay mitteilen (da gibt's irgendwo eine vorbereitete Schaltfläche), dass es nicht zum Verkauf gekommen ist. Das spart unnötigen Stress. Da es nicht zum Verkauf gekommen ist, gibt's auch keine Gebühr auf die Endsumme. Das Einstellen kostet aber immer.
Und in Zukunft im Angebot ganz genau reinschreiben, was dabei ist. Und wenn der Lieferumfang ungewöhnlich klein ist, das nochmal extra hervorheben. Du hast zwar geschrieben, dass es keine Kabel gibt, vom Netzteil war aber nicht explizit die Rede.

mfg,
Hermann
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Alt 22.7.09, 21:01   #20
~~~ Deus Lo Vult ~~~

 
Benutzerbild von absurd_mind
 
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Der einfachste Weg wäre wohl, wenn du die ganze Sache an ebay melden würdest. Da der Käufer keinen annehmbaren Grund hat vom Kauf zurückzutreten, ist er verpflichtet den Artikel zu kaufen.
Zumindest deine Gebühren bekommst du von ebay rückerstattet, sollte er tatsächlich nicht zahlen. Soweit ich weiss, werden die Kosten dem vermeintlichen Käufer angelastet.

LG
absu
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lock up the wolves
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Alt 23.7.09, 13:20   #21
sündenfrei
 
Benutzerbild von pinkpants
 
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Re: Käufer von meinem Artikel möchte nicht bezahlen


Zitat:
Zitat von G-Virus-Mutation
Was kann ich sonst tuen? Mich regt das etwas auf, da die Gebühren ja doch sehr hoch sind. Was könnt ihr mir raten? Bitte um Hilfe.
Ok, dann werde ich mal versuchen das auszuklambüsern.

Rechtliches:
In ebay werden Fernabsatzverträge geschlossen. Das Angebot ist das Einstellen eines Artikels und die Annahme in Form des höchsten Gebotes. => Kaufvertrag
Widerruf:
Der Widerruf ist hier nur möglich wenn es sich bei der Ware um etwas anderes handelt als das was im Artikel beschrieben ist. => Widerruf wohl nicht gegeben.

Problem:
Wenn du es ganz genau haben willst, müsstest du hier das Angebot reinschreiben, damit ich es nachvollziehen kann.
"Ohne Zubehör" ist meiner Ansicht nach nicht mit "kein Netzteil vorhanden" gleichzusetzen.
Du musst also in deinem Angebot geschrieben haben, dass alle relevanten Kabel fehlen (am besten das Netzteil erwähnen) oder, dass diese XBOX nicht sofort einsatzbereit ist, eben weil die Kabel fehlen.

Falls dem nicht so ist, dann kannst du Glück haben wenn dir ebay die Gebühren erstattet.

Im folgenden gehe ich davon aus, dass in der ANgebotsbeschreibung alles drinsteht.

einfacher Weg:
Du hakst es ab, meldest es ebay und bekommst deine Angebotsgebühr erstattet. Viel Erfolg beim nächsten Käufer!

anderer Weg:
Du hast die Xbox echt für sehr viel Geld verkauft und möchtest sie nicht nochmal einstellen weil die nicht so viel bekommen würdest.
Voraussetzung: Du bist Geringverdiener, Schüler, Student oder arbeitslos.

Dann forderst du ihn noch einmal per Email zum zahlen auf. Tut er das nicht, meldest du dich bei ebay und setzt zugleich ein Mahnschreiben (schriftlich im Brief auf. [Einschreiben mit Rückschein]
Dadrin steht, dass du mahnst und auf Zahlung des Artikel bestehst weil ein Kaufvertrag zusammen gekommen ist gemäß(Fernabsatzvertrag.. blablabla)
Ab diesem Zeitpunkt kannst du Verzugszinsen verlangen. Wie hoch die sind weiß ich allerdings nicht.
Reagiert er nicht darauf, gehst du zum Anwalt und lässt ihn einen Brief schreiben. Hier ist es wichtig, dass du kauf etwas verdienst. Liegst du unter der Grenze beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe und du musst nichts zahlen. Alles was dafür notwendig ist, wird er dir sagen.
Falls du mehr verdienst, besteht noch die Möglichkeit gleich im Mahnschreiben des Anwalts für seine Auslagen aufzukommen. Ob und wie das genau durchgeht, weiß ich aber nicht. Ich denke es geht, aber mit der Prozessksotenhilfe ist das alles viel einfacher.

Zahlt er dann immer noch nicht, kannst du auch Gutverdiener sein, da das Gericht dem Angeklagten alles Kosten auf Auflagen aufhalsen wird.
Problem ist wenn er sich rausredet und ein Kind hat, dass das getan haben könnte. Dann hast du einfach nur Pech.

Achja. Und das ist keine Rechtsberatung sondern eine persönliche Einschätzung. ^^


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Alt 23.7.09, 19:30   #22
Dark Knight
 
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@ Pink, die Artikelbeschreibung hat er doch verlinkt

@ G-Virus...ich würde an deiner Stelle nicht den von Pink empfohlenen Rechstweg einschlagen, sondern wie schon geschrieben wurde: An Ebay melden, dass Kauf nicht zustande kanm. Dann den Artikel erneut einstellen und diesmal in der Artikelbeschreibung deutlich erwähnen, dass das Netzteil fehlt.

Bei Geräten kann man normalerweise davon ausgehen, dass das Netzteil dabei ist, da ohne ein Betrieb unmöglich ist. Deshalb würde auch ich an Stelle des Käufers zurücktreten, da die Artikelbeschreibung nicht eindeutig war.

Und wie schon geschrieben wurde, geht das aus Deiner Formulierung: "ich verkaufe sie ohne Zubehör wie z.B. Controller oder Anschlusskabel (Siehe Bild)." nicht hervor.

Sorry....
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Gruß Nightraven
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Alt 23.7.09, 20:32   #23
sündenfrei
 
Benutzerbild von pinkpants
 
Im Spiele-Forum seit: Feb 03
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Zitat:
Zitat von Nightraven
@ Pink, die Artikelbeschreibung hat er doch verlinkt
Danke. Als ich heute vormittag nachgeguckt habe ist die Seite nicht aufgegangen, lag aber nicht an meinem Inet. Hab dann heute nachmitag vergessen nachzugucken.

Dann ist es ja ganz einfach.

Zitat:
ich verkaufe sie ohne Zubehör wie z.B. Controller oder Anschlusskabel (Siehe Bild).
Nicht eindeutig => fehlerhafte Beschreibung => kein Kaufvertrag zustande gekommen, da der Bieter seine Willenserklärung nicht für eine Xbox ohne Netzkabel abgegeben hat.
Joa, that's it.

Dann solltest du es bei ebay melden und hoffen, dass du die Angebotsgeführ zurückbekommst.

Mal was generelles:

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Privatverkauf von Verbraucher zu Verbraucher handelt, und ich keinerlei Gewährleistung wie Garantie oder Rücknahme anbiete. Seien Sie sich daher bitte den geltenden vertraglichen Regeln bewusst und bieten nur dann, wenn Sie sich absolut sicher sind. Hierbei verpflichten Sie sich auch, nach Gebot den Kauf zu bestätigen
Das muss man nicht extra schreiben, das ist ohnehin von vornherein ausgeschlossen. Als Gewerblicher Verkäufer bist du verpflichtet auf die Gewährleistung hinzuweisen. Jemand, der das nicht tut, handelt nicht gewerblich.

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Geändert von pinkpants (23.7.09 um 20:44 Uhr).
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Alt 23.7.09, 22:07   #24
Unbelehrbar
 
Benutzerbild von Miles
 
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Zitat:
Zitat von pinkpants Beitrag anzeigen
Nicht eindeutig => fehlerhafte Beschreibung => kein Kaufvertrag zustande gekommen, da der Bieter seine Willenserklärung nicht für eine Xbox ohne Netzkabel abgegeben hat.
Joa, that's it.
Ist das wirklich nicht eindeutig?
Er hat ja geschrieben, dass er sie ohne Zubehör verkauft. Er hat geschrieben, dass er sie ohne Zubehör verkauft, und Anschlusskabel und Netzstecker sind nunmal Zubehör. Was man dazu noch beachten sollte ist, dass er ja auch noch zusätzlich auf das Bild verwiesen hat - welches eine X-Box ohne Netzstecker zeigt - Das ist doch mehr als nur eindeutig?
Miles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.7.09, 00:04   #25
sündenfrei
 
Benutzerbild von pinkpants
 
Im Spiele-Forum seit: Feb 03
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Danksagungen: 84

Re: Käufer von meinem Artikel möchte nicht bezahlen


Zitat:
Zitat von Miles
Ist das wirklich nicht eindeutig?
Er hat ja geschrieben, dass er sie ohne Zubehör verkauft. Er hat geschrieben, dass er sie ohne Zubehör verkauft, und Anschlusskabel und Netzstecker sind nunmal Zubehör. Was man dazu noch beachten sollte ist, dass er ja auch noch zusätzlich auf das Bild verwiesen hat - welches eine X-Box ohne Netzstecker zeigt - Das ist doch mehr als nur eindeutig?
Japp. es ist nicht eindeutig weil:
1. Definition Zubehör
Demnach stellt das Netzteil kein Zubehör sondern ein Bestandteil dar.

2. was noch viel wichtiger ist. Es geht nicht darum was wir denken was eindeutig ist. Es geht darum ob für den Käufer keinerlei Zweifel daran bestehen kann und das kann es nunmal bei der Artikelbeschreibung.

ist eigentlich ganz einfach zu testen. Wenn ich diese Xbox hätte bestellen wollen, dann hätte ich nachgefragt ob der Netzstecker nicht dabei ist.
ich wäre zwar davon ausgegangen, da ich "Anschlusskabel" und "Zubehör" so gewertet hätte aber ich hätte nochmal nachgefragt weil Fragen nichts kostet und ich mich dann noch sicherer fühlen würde.
Ich will nun nicht beschreien, dass ein Gericht das nicht als eindeutigen Hinweis sieht. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass es das nicht so sieht und dann säße man auf den Kosten.
Und das Bild interessiert nicht. Ein Bild kann nur etwas zeigen, nicht aber etwas nicht zeigen ohne, dass darauf hingewiesen wurden.

Man muss auch immer danach gehen wovon man ausgeht.
Nehmen wir mal z.B. die ganzen Internetbetrügereien bei denen irgendwelche Kochbücher oder Routenplaner plötzlich Rechnungen von 60€ nach sich ziehen. Da geht man auch davon aus, dass die Dinger kostenlos sind, weshalb man gesonder darauf hinweisen muss.

Wenn man also eine Xbox ohne Kabel verkaufen will, dann sollte man darauf hinweisen, dass alle Kabel nicht im Leiferumfang enthalten sind (sie nach möglichkeit nennen) und dazu nich erwähnen, dass sie so nie betriebsbereit ist. Nur dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

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Alt 24.7.09, 09:31   #26
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So, hallo und erstmal danke für die vielen Antworten.

Ich weiß jetzt nicht, wie Ebay darüber entscheiden wird. Ich konnte ja erst 7 Tage danach den Fall melden. Das habe ich gestern getan. Und wieder schrieb der Käufer, dass "Verkäufer im Angebot nicht erwähnt hat, dass das Netzteil nicht dabei wäre".

Ich habe eigentlich gedacht, dass man davon ausgehen kann, dass "Anschlusskabel" Netzteil sowie AV-Kabel erfasst. Als nächstes könne er ja dann behaupten, es sei kein HDMI Kabel dabei und ich hätte das ja nicht erwähnt, woraufhin er den Kauf als nichtig erklärt...

Bisher hat das ja auch jeder Bieter verstanden, und Leute die mich kontaktiert haben, haben gefragt was so ein Netzteil u. AV-Kabel kostet (gibt mir das Gefühl, nichts falsch gemacht zu haben)

Wegen 100 euro werde ich nicht klagen, so wie es aussieht, könnte ja ich sogar die Schuld tragen. Mich verärgert zusätzlich, dass der Käufer es in 5 Tagen nicht vorgezogen hat, mich zu kontaktieren (5 Tage Auktionsdauer) und mir dann pünktlich 2 Tage nach (haha) Auktionsende eine Mail schrieb.

Ich werde jetzt wohl abwarten müssen, wie Ebay darüber entscheidet, und anschließend den Artikel Wiedereinstellen. Kann ich dann eine komplett neue Artikelbeschreibung aufsetzen? Was fehlt dort, was ist erwähnenswert?

Im übrigen, pink, ich habe die Klausel mit dem "von Verbraucher zu Verbraucher" schon extra geschrieben, da einige Ebayer einem sonst mit dem größten Schwachsinn überhaupt daherkommen.

Na ja, ich bin wohl ein viel zu schlechter Ebayer, bisher sind die Gewinnspannen ja nicht sehr hoch, wenn andauernd so hohe Provisionen und Gebühren hinzukommen. Vielleicht sollte ich danach die Verkäufe einstellen...

Gruß G-Virus
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G-Virus-Mutation ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.7.09, 12:12   #27
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Zitat:
Zitat von G-Virus-Mutation
Ich habe eigentlich gedacht, dass man davon ausgehen kann, dass "Anschlusskabel" Netzteil sowie AV-Kabel erfasst. Als nächstes könne er ja dann behaupten, es sei kein HDMI Kabel dabei und ich hätte das ja nicht erwähnt, woraufhin er den Kauf als nichtig erklärt...
Du siehst das falsch.
Es geht darum wovon man objektiv ausgehen kann.
Objektiv denkt man bei einer XBOX, dass alle Kabel dabei sind.
Davon muss man ausgehen.
Du hast es als Zubehör bezeichnet, was es laut Definition nichtmal ist und vor allem hast du die Anschlusskabel in einem Atemzug mit dem Controller genannt.
Man kann also davon ausgehen, dass du damit nicht das Netzteils meinst, sondern z.B. sämtliche Kabel, die für Zusatzdienste Notwendig sind, ka was es da alles gibt.

Ich will dir hier nun auch keinen Vortrag halten, sowas kann nunmal passieren. Es ist eben nur so, dass es nicht zu 100% objektiv eindeutig ist und darauf kommt es an.

Zitat:
Kann ich dann eine komplett neue Artikelbeschreibung aufsetzen? Was fehlt dort, was ist erwähnenswert?
Erwähnenswert ist was alles an der XBOX fehlt wenn man sie im Originalkarton irgendwie kauft. Einfach erwähnen was alles fehlt und, dass die Kabel für das Spielen notwendig sind.
Damit bist du auf der sicheren Seite.

Zitat:
Im übrigen, pink, ich habe die Klausel mit dem "von Verbraucher zu Verbraucher" schon extra geschrieben, da einige Ebayer einem sonst mit dem größten Schwachsinn überhaupt daherkommen.
Kann dir aber egal sein. Du erzielst höhere Preise und die paar Leute, die nicht aufpassen, sind mit ein paar Gesetztestexten zu besänftigen, am besten noch mit Urteilen.

Zitat:
Na ja, ich bin wohl ein viel zu schlechter Ebayer, bisher sind die Gewinnspannen ja nicht sehr hoch, wenn andauernd so hohe Provisionen und Gebühren hinzukommen. Vielleicht sollte ich danach die Verkäufe einstellen...
Gewinnspanne?
verkaufst du etwa gewerblich?

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Alt 24.7.09, 13:13   #28
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Zitat:
Zitat von pinkpants Beitrag anzeigen
Du siehst das falsch.
Es geht darum wovon man objektiv ausgehen kann.
Objektiv denkt man bei einer XBOX, dass alle Kabel dabei sind.
Davon muss man ausgehen.
Du hast es als Zubehör bezeichnet, was es laut Definition nichtmal ist und vor allem hast du die Anschlusskabel in einem Atemzug mit dem Controller genannt.
Man kann also davon ausgehen, dass du damit nicht das Netzteils meinst, sondern z.B. sämtliche Kabel, die für Zusatzdienste Notwendig sind, ka was es da alles gibt.
Hm, ja jetzt im Nachhinein sehe ich das auch so, aber das habe ich zum einen ja nicht absichtlich gemacht, zum anderen wollte ich eben mit "Anschlusskabel" sämtliche funktionswichtige Kabel einbinden.

Zitat:
Zitat von pinkpants Beitrag anzeigen
Kann dir aber egal sein. Du erzielst höhere Preise und die paar Leute, die nicht aufpassen, sind mit ein paar Gesetztestexten zu besänftigen, am besten noch mit Urteilen.
Sicherlich, aber dann schließe ich lieber diese Leute aus als dass ich letztlich wieder lauter Unkosten, Ärger und Probleme am Hals habe.


Zitat:
Zitat von pinkpants Beitrag anzeigen
Gewinnspanne?
verkaufst du etwa gewerblich?

Soviel von mir...
Nein, ich wollte damit sagen, dass es sich fast nicht lohnt bei Ebay zu verkaufen. Nur eher dann, wenn man sehr viel Ahnung, Kreativ und Kompromiss bereit ist. Der einzige Vorteil an Ebay ist, dass man eigentlich alles loswird... Wenn auch zu geringeren Preisen.


Abschließend: er möchte jetzt doch kaufen und fragte aufmal völlig überraschend, wo er so ein Netzteil nun herbekommt. Er hat angeblich auch heute sofort überwiesen. Damit wäre die Sache scheinbar vom Tisch.
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Alt 24.7.09, 13:36   #29
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Re: Käufer von meinem Artikel möchte nicht bezahlen


Zitat:
Zitat von G-Virus-Mutation
Hm, ja jetzt im Nachhinein sehe ich das auch so, aber das habe ich zum einen ja nicht absichtlich gemacht, zum anderen wollte ich eben mit "Anschlusskabel" sämtliche funktionswichtige Kabel einbinden.
Es interessiert nur eben für den Kaufvertrag nicht ob du unabsichtlich ungenaue Informationen gibst.
Wenn es letztlich nicht zu Kaufvertrag kommt, kannst du ebay den Sachverhalt schildern und sie werden erkennen, dass es sich um ein Versehen handelt. Dann solltest du das Geld zurückbekommen.

Zitat:
Sicherlich, aber dann schließe ich lieber diese Leute aus als dass ich letztlich wieder lauter Unkosten, Ärger und Probleme am Hals habe.
Undkosten hättest du nicht. Ärger und Probleme genausowenig, wenn es dich halt nicht sonderlich stört.

Ich hätte aber auch nen Anwalt an der Hand, der mir das mit Prozesskostenhilfe durchzieht. ^^

Zitat:
Nein, ich wollte damit sagen, dass es sich fast nicht lohnt bei Ebay zu verkaufen. Nur eher dann, wenn man sehr viel Ahnung, Kreativ und Kompromiss bereit ist. Der einzige Vorteil an Ebay ist, dass man eigentlich alles loswird... Wenn auch zu geringeren Preisen.
Die Nachfrage bestimmt auch dort bekanntlich den Preis. Die ganzen Konsolen sind meienr Ansicht nach auch total überteuert, sodass sich bei ebay solche günstigen Preise entwickeln.

Ich hatte bisher nie ein Problem bei ebay und bin immer gut weggekommen. Auch mit dem Gewinn war ich zufrieden.

Zitat:
Abschließend: er möchte jetzt doch kaufen und fragte aufmal völlig überraschend, wo er so ein Netzteil nun herbekommt. Er hat angeblich auch heute sofort überwiesen. Damit wäre die Sache scheinbar vom Tisch.
Dann mal viel Erfolg dabei. :-)

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